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Mediation

Was ist Mediation?

Ausweg durch MediationMediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren/ Mediatorinnen freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. (Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Mediationsgesetz)

Zielgruppe:

Mediation ist für alle Konflikte angesagt, wenn die beteiligten Konfliktparteien nach dem Ende des Konflikts noch miteinander, zu tun haben müssen, sollen, oder wollen. Dies gilt also für Konflikte zwischen: Eltern, Arbeitskollegen oder Geschäftspartner, Wohnungseigentümer, Nachbarn, Geschwister und Verwandte.

Was genau erwartet mich bei einem Mediationsverfahren?

Das Mediationsverfahren ist ein strukturiertes Verfahren, das in logischen Schritten, die aufeinander aufbauen, durchgeführt wird. Bevor man damit beginnt, über die konkreten Probleme sofort zu reden, was die Parteien natürlich am liebsten täten, wird zunächst geklärt, ob Mediation überhaupt das geeignete Verfahren ist in Bezug auf die Streitparteien und in Bezug auf die Konfliktinhalte. Hierzu werden die Erwartungen der Konfliktparteien an das Verfahren abgefragt und ihnen danach das Mediationsverfahren und auch die Prinzipien, auf die sich die Konfliktparteien einigen müssen, erklärt.

MediationsverfahrenWenn sich die Parteien auf das Mediationsverfahren einlassen, wird ein Arbeitsbündnis (oft auch schriftlich) geschlossen, in dem alle für die Parteien notwendigen Regeln und die für das Mediationsverfahren zwingend erforderlichen Prinzipien enthalten sein müssen.Im zweiten Schritt ermittelt der Mediator einen ersten Sachstand um daraus mit den Parteien die Themenliste der jeweiligen Probleme, die geregelt werden müssen, zu erarbeiten. Hierbei wird Wert darauf gelegt, dass diese Themenliste möglichst ergebnisoffen und einvernehmlich formuliert wird. Dann werden die Themen der Reihe nach, so wie die Parteien dies für sinnvoll halten erarbeitet. Dabei ist es wichtig, dass wiederum zunächst der jeweilige Sachverhalt ermittelt wird und alle für eine Entscheidung notwendigen Informationen gegenseitig in belegter Form ausgetauscht werden.

In der dritten Phase wird der Mediator darauf Wert legen, dass alle Parteien, die an der Mediation teilnehmen, zunächst ihre Vorstellungen und Wünsche, wie sie sich die Lösung des Problems vorstellen, artikulieren. Diese Vorstellungen sind üblicherweise, sonst gäbe es ja kaum einen Konflikt, unterschiedlich. Erst dann ist es Aufgabe der MediatorInnen, zu erforschen und zu erfragen, welche die diesen Positionen zugrundeliegenden jeweiligen Interessen und Bedürfnisse sind. Dabei geht es meistens um Gefühle, die leider bei Konflikten entweder völlig rationalisiert oder aber durch negative Affekte dem anderen gegenüber verdeckt werden.

Die Veräußerung eine Hauses zu wünschen, wird oft ausgelegt als dem anderen die Heimat nehmen zu wollen, ist aber sehr häufig nur der Wunsch, sich auch wieder ein „ zuhause“ leisten zu können. Genauso liegt dem Wunsch, ein Haus nicht zu veräußern nicht das Bestreben zugrunde, dem anderen zu schaden, sondern auch nur auch der Wunsch, das „zuhause“ zu erhalten. Aus den Positionen, „Verkauf des Hauses“ und „ das Haus wird nicht verkauft“, werden Bedürfnisse, die gegenseitig anerkannt werden können und damit den Weg frei machen, nach Lösungen zu suchen, die den Bedürfnissen beider gerecht wird.

Einigung durch MediationWenn diese Phase der gegenseitigen Anerkennung unterschiedlicher Sichtweisen erfolgt ist, dann ist es meist nicht schwierig, in Phase 4 des Mediationsverfahrens, Optionen aller Art durchzuspielen und die Lösung zu finden, die die Bedürfnisse und Interessen aller Beteiligten berücksichtigt. Die gefundenen Lösungen für alle Themen werden nun in der letzten Phase in Konfliktfeldern, die juristischer Natur sein können mit den jeweils Beratenden Außenanwälten durchgesprochen, um zu gewährleisten, dass die angedachte Lösung auch tatsächlich umsetzbar, gerecht und fair ist und keine Partei „ über den Tisch“ gezogen wird. Nach der juristischen Beratung, die üblicherweise von Rechtsanwälten vorgenomen wird, die auch Mediatoren sind, kommen die Parteien zurück in die Mediation und besprechen die Anregungen der Rechtsanwälte um dann tatsächlich die endgültige Lösung in einem Vertrag in der Form( eventuell Notar) zu gießen, die zur Wirksamkeit notwendig ist.

Prinzipien der Mediation

  • Offenheit und Informiertheit: Die Konfliktparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Information über alle entscheidungserheblichen Vorgänge und Fakten, sie werden entsprechende Auskünfte erteilen und diese belegen.
  • Vertraulichkeit: Die Konfliktparteien können sich untereinander zur Verschwiegenheit über die Inhalte und Ergebnisse der Mediation verpflichten. Für den Mediator ist die Verschwiegenheit Pflicht.
  • Allparteilichkeit: Der Mediator versteht beide Parteien.
  • Eigenverantwortung/ Autonomie: Die Konfliktpartner müssen in einem Mediationsprozess ihre Interessen und Bedürfnisse selbst wahrnehmen können.
  • Freiwilligkeit: Das Mediationsverfahren kann von den Konfliktparteien jederzeit beendet werden. Diese Entscheidung muss nicht begründet oder gerechtfertigt werden.
  • Rechtliche Informationen: Die Konfliktpartner lassen sich spätestens vor der Unterzeichnung einer Vereinbarung parteilich rechtlich beraten.

 

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